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Nach den Landgerichten in Leipzig und in Potsdam hat letzten Monat auch das Landgericht Halle entschieden, dass der Betrieb eines Kabelnetzes durch eine Antennen-Gemeinschaft lizenzierungs- und vergütungspflichtig ist. (Urteil vom 8. August 2016 - Az.: 4 O 335/15). Das Landgericht in Halle argumentierte dabei ähnlich wie die beiden Landgerichte in Leipzig (Az.: 05 O 3478/13) und Potsdam (Az.: 2 O 436/14): Bei einer solchen Antennengemeinschaft steht die Weitersendung von Sende-Signalen an die TV-Geräte der einzelnen Personen / Haushalte im Vordergrund, zudem ist sowohl der Kreis der Personen als auch das Kabelnetz selbst jederzeit erweiterbar.
In allen drei Fällen hatte die Gema Klage eingereicht. „Das Landgericht Halle bestätigt einmal mehr, dass die Ramses-Entscheidung des BGH einen Sonderfall darstellt. Die Lizenzierungs- und Vergütungspflicht von Kabelnetzbetreibern wird durch die jüngsten Urteile in keiner Weise in Frage gestellt. Im Gegenteil: Sie stärken den Anspruch der Urheber auf eine gerechte Vergütung“, bewertet Thomas Theune, Direktor Sendung und Online bei der Gema, das Urteil.
(ps) 06.09.2016
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