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BGH: Promi-Foto-Manipulationen in Form von Parodien sind erlaubt

Der I. Zivilsenat am Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass ein Fotograf es hinnehmen muss, wenn seine Fotos von Prominenten mittels Computer-Programm bearbeitet und als Parodie publiziert werden (Urteil vom 28. Juli 29016 - Az.: I ZR 9/15). Mit dieser Entscheidung gaben die BGH-Richter der Revision statt und korrigierten die Urteile des Hanseatisches Oberlandesgerichts Hamburg (Urteil vom 4. Dez. 2014 - Az.: 5 U 72/11) und vom Landgericht Hamburg (Urteil vom 25. Feb. 2011 - Az.: 310 O 233/10). Das OLG Hamburg muss sich aber noch einmal mit dem fall beschäftigen und klären, ob der Fotograf für die Nutzung des Fotos Geld bekommt.

Im vorliegenden Fall hatte ein Promi-Fotograf Klage eingereicht, weil sein Foto der Schauspielerin Bettina Zimmermann (in Bikini und Hot Pants) bei einem Wettbewerb von einem der Teilnehmer am Computer bearbeitet wurde und die schlanke Schauspielerin deutlich "fetter" mit erheblichen "Schwimmringen" verfremdet wurde. Die Berliner Boulevard-Zeitung 'B.Z.' hatte 2009 über den Wettbewerb berichtet und dabei auch das Foto publiziert.

Der Fotograf forderte nun 450 Euro als Nutzungsgebühr für das Foto und weitere 5.000 Euro als Entschädigung seiner immateriellen Interessen. Das Landgericht sprach ihm die 450 Euro für die Nutzung sowie 2.000 Euro als Entschädigung zu. Letzteren Anspruch haben die BGH-Richter nun abgelehnt. Hier geht es zum BGH-Urteil.


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(ps) 05.09.2016



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