Aktuelle Ausgabe
Für Lokalsender ist es nicht einfach, sich in Eigen-Regie ein kleines Stückchen vom nationalen Werbekuchen abzuschneiden. Da braucht man die Unterstützung einer nationalen Radio-Vermarktungsorganisation. Wenn die die lokalen Radio-Anbieter nicht aufnimmt, sieht es schlecht aus. Vor diesem Hintergrund hat jetzt die 2001 gegründete Radio Group aus Kaiserslautern beim Landgericht Hamburg Klage gegen die RMS Radio Marketing Service eingereicht, um die Aufnahme ihrer 16 Lokalradios zu erreichen.
Die 8. Kammer für Handelssachen am Landgericht Hamburg mit Rüdiger Streibel als Vorsitzendem Richter hat nun entschieden, dass RMS die 16 lokalen Radio-Sender sowohl in eine regionale als auch in eine nationale Radio-Kombi aufnehmen muss (Az. 408 HKO 162/13). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sollte es bestand haben, dann dürften sich ähnlich gelagerte Fälle privater Lokalradios ebenfalls Ansprüche anmelden.
Die Radio Group hat für das Verfahren die Kanzlei Schalast & Partner aus Frankfurt engagiert, mit der die Radio Group schon seit längerem in rundfunkrechtlichen Fragen eng zusammen arbeitet. Dr. Andreas Walter betreut den Mandanten.
RMS wird von der Kanzlei Latham & Watkins juristisch vertreten. Der Medienrechtlicher Dr. Sebastian Seelmann-Eggebert ist bei Latham für den Mandanten RMS zuständig.
(ps) 20.09.2016
Titelschutz anmelden
Wir informieren Sie
Erscheinungstermine