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Die Undercover-Reportage des Südwestrundfunk (SWR) aus dem Jahr 2013 über das Thema Niedriglöhne bei der Daimler AG in Stuttgart ist rechtlich zulässig, auch wenn beim Dreh das Hausrecht des Konzerns verletzt worden ist. Der 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Beschwerde wegen Nichtzulassung zur Revision abgewiesen (Az.: VI ZR 427/15).
Zuvor hatte die Daimler AG im Jahr 2015 das Berufungsverfahren am Oberlandesgericht Stuttgart verloren. Ein SWR-Reporter hatte sich unter falschen Namen Zugang zu den Produktionsstätten der Daimler AG verschafft und dort mit versteckter Kamera gedreht. Der Reporter war bei einem Werkvertrags-Nehmer beschäftigt.
(ps) 30.09.2016
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