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Nach fast fünfjährigem Rechtsstreit steht nun fest: Die Tagesschau-App vom 15. Juni 2011 ist unzulässig - das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden (Urteil vom 30. Sept. 2016 - Az.: U 188/12). Damit haben sich die elf klagenden Zeitungsverlage (u. a. Axel Springer SE, M. DuMont Schauberg, FAZ und SZ) mit ihrer Forderung nach Unterlassung erfolgreich gegen die ARD und den NDR durchgesetzt.
Zunächst hatte das Landgericht Köln den klagenden TZ-Verlagen Recht gegeben und die Tagesschau-App in der Version vom 15. Juni 2011 untersagt (Az.: 31 O 360/11). Das OLG Köln als zweite Instanz hingegen entschied zugunsten der ARD. Beim BGH neigte sich die Waage wieder zugunsten der Zeitungsverleger und wies den Fall wieder an das OLG zurück, wo der 6. Senat mit dem Vorsitzenden Richter Hubertus Nolte prüfen musste, ob das App-Angebot zu presse-ähnlich ist.
Die Zeitungsverlage hatten Dr. Michael Rath-Glawatz von der Hamburger Kanzlei DW Dr. Wartner Dr. Dietrich und Partner engagiert. ARD und NDR vertrauten auf die Kanzlei Redeker Seller Dahs in Bonn - federführend war hier Gernot Lehr mit seinen Kollegen Andreas Okonek und Dr. Christian Mensching aktiv.
(ps) 30.09.2016
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