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BGH: Termin Corinna Schumacher versus promiflash.de steht

Am 13. Dezember 2016 wird am Bundesgerichtshof die Unterlassungsklage von Corinna Schumacher gegen die Online-Plattform promiflash.de gegen die Veröffentlichung eines Fotos von einem Besuch bei ihrem Ehemann Michael Schumacher im Krankenhaus in Grenoble (Az.: VI ZR 205/15) verhandelt. Dort wurde der ehemalige Formel-1-Rennfahrer nach seinem Ski-Unfall behandelt. Die Online-Plattform publizierte das Foto unter der Überschrift "Schumis Corinna fordert: ‚Lassen Sie uns in Ruhe'". Das Bild illustriert einen Beitrag, in dem die Beklagte über den Appell der Klägerin an die Öffentlichkeit berichtet, die Ärzte in Ruhe arbeiten zu lassen, die Klinik zu verlassen und auch ihre Familie in Ruhe zu lassen.

Das Landgericht Köln hatte die Klage abgewiesen (Urteil vom 27. Aug. 2014 – Az.: 28 O 138/14). Auf die Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht Köln das erstinstanzliche Urteil abgeändert und der Klage stattgegeben (Urteil vom 24. Feb. 2015 – Az.: 15 U 166/14). Mit der vom VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte ihr Begehren auf Klageabweisung weiter.


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(ps) 12.10.2016



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