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EuGH: Dynamische IP-Adressen sind personenbezogene Daten und unterliegen dem Datenschutz

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg hat entschieden, dass dynamische IP-Adressen als personenbezogene Daten anzusehen sind und damit auch für sie die strengen Richtlinien sowie Vorgaben des Datenschutzes gelten (Urteil vom 19. Okt. 2016 – Az.: C-582/14). Die EuGH-Richter haben mit ihrem Urteil auf zwei Fragen des Bundesgerichtshofes zur Auslegung des Europäischen Datenschutz-Rechts reagiert:

  1. Haben dynamische IP-Adressen einen Personenbezug, also stellt ihre Speicherung eine datenschutzrechtlich relevante Verarbeitung personenbezogener Daten dar?
  2. Unter welchen Voraussetzungen ist die Verarbeitung bloßer Nutzungsdaten im Zusammenhang mit dem restriktiven deutschen Telemedien-Gesetz (TMG) erlaubt?

Das EuGH-Urteil wird weitreichende Folgen für Website-Betreiber haben, da künftig für die bislang übliche Speicherung von Besucher-Infos durch die Zugangs-Anbieter die Datenschutz-Vorschriften gelten, was bedeutet, dass man für die Speicherung von Daten immer die Erlaubnis der Besucher braucht.

Dieser Fall geht auf eine Klage von Patrick Breyer, Mitglied der Piraten-Partei und Abgeordneter im Landtag von Schleswig-Holstein, gegen das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV). Letzteres speichert die IP-Adressen aller Besucher seines Web-Auftritts für zwei Wochen. Der Datenschutz-Aktivist Breyer sieht darin eine unzulässige Überwachung.


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(ps) 19.10.2016



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