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VG Media setzt sich gegen das Patent- und Markenamt durch

Das Verwaltungsgericht München hat ein Grundsatz-Urteil zum Tarif der VG Media gefällt. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München hatte die VG Media aufgefordert, den Tarif zum "Kleinen Wiedergaberecht / zur Wiedergabe von Funksendungen" zurückzunehmen. Die beiden DPMA-Bescheide sind vom VG München aufgehoben worden. Eine Berufung wurde nicht zugelassen (Urteil vom 26. Okt 216 – Az.: 16 K 15.5333).

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(ps) 26.10.2016



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