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Ein sieben Jahre währender Rechtsstreit über die angemessene Vergütung von Musikrechten von Künstlern ist durch eine außergerichtliche Einigung beigelegt worden. Die Google-Tochter YouTube, Hamburg, und die Verwertungsgesellschaft Gema, München, haben am 1. November 2016 den Abschluss eines Lizenzvertrages bekannt gegeben. Über die finanziellen Details haben beide Seiten Stillschweigen vereinbart. Damit ist die für Frühjahr 2017 angesetzte mündliche Verhandlung am Bundesgerichtshof in Karlsruhe nunmehr hinfällig. Durch den neuen Vertrag wird der vertragslose Zeitraum seit 2009 abgedeckt und geregelt, was sicher zu einem warmen Regen bei der Gema und den von ihr vertretenen Musik-Künstlern führen wird.
Die Gema wurde juristisch von Dr. Matthias Lausen, Gründer der gleichnamigen Kanzlei in München, begleitet. Die YouTube-Juristen Dr. Georg Nolte und Lutz Heidelberg hatten zwei Kanzleien engagiert: Hengeler Mueller in Berlin und Taylor Wessing in Hamburg. Bei den beiden Verfahren in Hamburg (hier erzielte die Gema einen Teilerfolg) und München (hier war YouTube erfolgreich) gab es wechselnde Erfolge.
(ps) 01.11.2016
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