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EuGH klärt digitale Vervielfältigung vergriffener Werke

Eine für Autoren, Verlage und Leser gleichermaßen relevante Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in Verbindung mit der digitalen Vervielfältigung von Druckwerken getroffen, die im stationären Handel vergriffen sind. Nach Unionsrecht dürfen solche Bücher digital vervielfältigt und auch angeboten werden, wenn zuvor die Urheber ausreichend über ihre Rechte informiert worden sind (Urteil vom 16. Nov. 2016 – Az. : C-301/15).

Im vorliegenden Fall geht es um ein französisches Buch, das vor 2001 publiziert wurde und nun nicht mehr im normalen Buchvertrieb erhältlich ist. Die Verwertungsgesellschaft SOFIA hat in solchen Fällen die Aufgabe, sich um die Vervielfältigung und Wiedergabe vergriffener Bücher zu kümmern. Zwei französische Autoren sind mit dieser Regelung nicht einverstanden und gingen dagegen vor. Der EuGH stellte nun fest, dass die französische Regelung nicht im Einklang mit den europäischen Richtlinien steht. Das Einverständnis der Urheber darf nicht einfach angenommen werden, sondern muss aktiv geklärt werden.


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(ps) 16.11.2016



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