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FREELENS sichert Urheber-Rechte gegen Facebook

Deutschlands größter Fotografen-Berufsverband FREELENS e.V. in Hamburg hat sein Vorstandsmitglied Rainer F. Steußloff bei seinem Prozess am Landgericht Hamburg unterstützt und somit mitgeholfen, ein ebenso wichtiges wie wegweisendes Urteil für die Urheber-Rechte zugunsten von Fotografinnen und Fotografen gegen den Internet-Giganten Facebook zu erstreiten: Gemäß dieses inzwischen rechtskräftigen Urteils darf Facebook die sogenannten IPTC-Daten nicht mehr aus den Fotos löschen oder verändern, die auf Facebook hochgeladen und dort publiziert werden (Urteil vom 9. Feb. 2016 – Az.: 308 O 48/15).

In den sogenannten IPTC-Daten, einem international anerkannten Standard zur Beschriftung digitaler Dateien, geben Fotografen/innen die Urheberschaft an und fügen die Kontaktdaten sowie eine Bildbeschreibung ein. Diese Daten sind notwendig, um die oder den Urheber/in und Nutzungsrechte-Inhaber/in des Fotos bzw. einer Abbildung ohne Probleme bzw. hohen Aufwand eindeutig identifizieren zu können und um die Fotos/Abbildungen mit Hilfe einer Volltext-Suche im Web wiederfinden zu können. Ebenso ist die digitale Beschriftung wichtig, um Bilder zu beschreiben, die abgebildeten Personen, Orte und Sachen klar und eindeutig zu benennen sowie eine missbräuchliche Verwendung zu vermeiden bzw. zu verhindern.

Da sich Facebook nicht an die Einhaltung dieser Regeln halten wollte, hatte FREELENS bereits in 2013 der Internet-Company Facebook eine Unterlassungserklärung zukommen lassen, die Facebook jedoch nicht abgab. Das führte folgerichtig zur Klage, die Rainer F. Steußloff mit Unterstützung von FREELENS sowie des FREELENS-Justiziars Dirk Feldmann (Kanzlei Unverzagt von Have in Hamburg) gewann. Gegen das Urteil vom 9. Februar 2016 hat Facebook auch sechs Monate nach Zustellung in Dublin keinerlei Rechtsmittel eingelegt. Damit ist das Urteil – zumindest in Deutschland – rechtskräftig.

Durch das bisherige Vorgehen von Facebook – nämlich die IPTC-Informationen aus den digitalen Bildern zu entfernen – sind quasi "verwaiste Werke" entstanden, bei denen nur mit gewaltigem Aufwand ermittelt werden konnte, wer die Rechte an den Fotos hält.


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(ps) 22.11.2016



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