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Bayerns Landtag darf Auskunft über Mitarbeiter-Gehälter von Abgeordneten verweigern

Die "Verwandten-Affäre" hat in Bayern und auch darüber hinaus hohe Wellen geschlagen. Mehrere bayerische Landtagsabgeordnete hatten auf unzulässige Weise ihre Familien-Angehörigen als Mitarbeiter beschäftigt. Joachim Braun, früher Chefredakteur beim 'Nordbayerischen Kurier', hatte wissen wollen, wie hoch das Gehalt war, das den "Familien-Angehörigen" gezahlt wurde. Nach der Weigerung des Bayerischen Landtages reichte Joachim Braun mit Erfolg Klage beim Verwaltungsgericht München ein. Konkret ging es dabei um den Bayreuther CSU-Abgeordneten Walter Nadler, der seine Frau von 1995 bis zu seinem Ausscheiden aus dem Landtag im September 2013 als Sekretärin beschäftigt hatte.

Der Bayerische Landtag legte beim Bayerischen Verwaltungsgerichts in München Berufung ein und konnte sich durchsetzen. Die BayVGH-Richter sind zu der Auffassung gekommen, dass der Schutz der persönlichen Daten in diesem Fall höher zu bewerten sei als das Recht der Presse auf Information (Urteil vom 24. Nov. 2016 – Az.: 7 B 16.454). Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, denn der BayVGH hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ausdrücklich zugelassen.


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(ps) 28.11.2016



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