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AWACS-Gutachten: Auswärtiges Amt darf Auskunft verweigern
Das Auswärtige Amt darf der Presse gegenüber die Auskunft über den Inhalt eines Gutachtens über den Einsatz der deutschen Streitkräfte gegen die IS-Terroristen sowie ein Gutachten zu den AWACS-Aufklärungsflügen verweigern. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem vorläufigen Rechtsschutz-Verfahren entschieden (Beschluss vom 13. Dez. 2016 - Az.: 6 S 22.16). Der OVG-Senat begründete seine Entscheidung damit, dass die Publikation einer solchen Entscheidung nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland haben kann.
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(ps) 13.12.2016
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