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Kohl-Zitate: Landgericht Köln sieht Schmerzensgeld-Anspruch
Das Landgericht Köln hat bei einer erneuten Verhandlung am Mittwoch, dem 7. Dezember 2016, im Schmerzensgeld-Verfahren des früheren Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl gegen seinen einstigen Ghostwriter Heribert Schwan und dessen Mitautor Tilman Jens noch einmal deutlich gemacht, dass dem Ex-Kanzler aufgrund der nicht autorisierten Buch-Veröffentlichung ("Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle") ein Schmerzensgeld zustehen würde. Zur Höhe des Schmerzensgeldes gab es vom Vorsitzenden Richter Dr. Martin Koepsel hingegen keine konkreten Angaben. Das Urteil soll am 2. März 2017 verkündet werden.
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(ps) 10.12.2016
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