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Die Staatsanwaltschaft München I wollte gegen die Filme-Macher und Journalisten Daniel Harrich und Jürgen Grässlin vorgehen, weil diese angeblich Akten bzw. Informationen aus einem Ermittlungsverfahren veröffentlicht haben sollen. Es handelt sich dabei um Recherchen über die Waffen-Exporte der Firma Heckler & Koch. Diese Recherchen führten unter anderem zu dem ARD-Themen-Abend "Tödliche Exporte" im September 2015.
Das Amtsgericht München hat jetzt die Eröffnung eines Hauptverfahrens abgelehnt, weil es in den vorgelegten Beweismitteln keinen hinreichenden Tatverdacht erkennen kann.
(ps) 13.12.2016
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