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VG Wort: CDU/CSU und SPD legen Gesetz-Entwurf für Ausschüttung an Verlage vor

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich am Dienstag, dem 13. Dez. 2016, über eine Regelung verständigt, nach der die Einnahmen der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) künftig doch wieder zwischen Autoren/Journalisten und Verlagen aufgeteilt werden. Damit wird ein Versäumnis "geheilt", das im Frühjahr 2016 dazu führte, dass der Bundesgerichtshof die Beteiligung der Verlage an den VG-Wort-Einnahmen untersagen musste. Nach aktueller Rechtslage sind die Verlage nämlich keine Rechte-Inhaber im Sinne des Urheber-Rechts.

Elisabeth Winkelmeier-Becker, die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der zuständige Berichterstatter Stefan Heck teilten mit: "Viele Verlage in Deutschland können aufatmen. Sie können auch in Zukunft die ihnen zustehenden Anteile an den Einnahmen von Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort erhalten. Wir leisten damit einen wichtigen Beitrag dafür, dass die vielfältige Verlagslandschaft in Deutschland erhalten bleibt. Sie prägt den kulturellen Reichtum unseres Landes mit."

In der Presse-Info der CDU/CSU-Bundestagsfraktion heißt es weiterhin: "Es ist fair und angemessen, wenn beide Seiten an den Einnahmen aus der Verwertung der Werke beteiligt werden. Denn Bücher, Aufsätze oder Kompositionen sind Gemeinschaftsprodukte von Urheber und Verlag. Die Leistung des einen ist ohne den anderen weniger wert.

Auch die EU-Kommission hat sich in ihrem Vorschlag zum Urheberrecht für die Fortsetzung der gemeinsamen Rechtewahrnehmung und der Verlegerbeteiligung stark gemacht."


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(ps) 14.12.2016



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