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BGH kündigt Termin über Fotografie des AIDA Kußmundes an

Am 27. April 2017 um 9.00 Uhr wird der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe darüber verhandeln, ob ein Fotograf Schadensersatz leisten muss, wenn er bei einer Fotografie den weithin bekannten Kußmund der AIDA Kreuzfahrtschiffe auf seinen Fotos nutzt (Az.: I ZR 24715).

Die AIDA Reederei hat von einem Künstler die Lizenz erhalten, die Bemalung an ihren Schiffen zu erhalten, zu restaurieren und zu reproduzieren. Sie ist nicht damit einverstanden, dass der Fotograf ein Bildmotiv mit dem Kußmund auf seiner Website zumindest teilweise zu sehen ist.

Sowohl das Landgericht Köln als auch das Oberlandesgericht Köln hatten die Klage bzw. die Revision abgewiesen.


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(ps) 19.12.2016



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