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Rund um das Schmähgedicht des ZDF-Moderators Jan Böhmermann hat es einige juristische Verfahren gegeben. Das Verwaltungsgericht Mainz beschäftigte sich mit einem Auskunftsanspruch des Hauses Axel Springer SE respektive des Boulevard-Blattes Bild. Die Bild-Redaktion wollte von der Staatsanwaltschaft Mainz wissen, wer der Strafverteidiger von Jan Böhmermann ist. Als diese den Namen nicht nennen wollte, wurde das Verwaltungsgericht Mainz eingeschaltet.
Das Verwaltungsgericht stellte sich auf die Seite der Staatsanwalt Mainz und begründete die Entscheidung damit, dass das nur für frühe Phasen beim Strafverfahren gelten würde (Urteil vom 16. Dez. 2016 – Az.: 4 K 701/16.MZ). Aufgrund der öffentlichen Verhandlungen sind die Namen der Anwälte später ohnehin öffentlich.
(ps) 21.12.2016
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