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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das Auswärtige Amt der Berliner Zeitung Der Tagesspiegel Auskunft darüber geben muss, warum das Bundeskanzleramt das Schmähgedicht des TV-Moderators Jan Böhmermann für strafbar hielt (Beschluss vom 30. 12. 2016 – Az.: OVG 6 S 29.16). Das Auswärtige Amt muss zwar nicht die gesamte Wertung bekannt geben, wohl aber konkrete Fragen beantworten.
Die Zeitung 'Der Tagesspiegel' hatte die Auskunft verlangt und ist dabei vom Moderator Jan Böhmermann unterstützt worden, weil der in einer Erklärung auf die Rechte aus seiner Unschuldsvermutung verzichtete, die vom Auswärtigen Amt als ein Grund für die Auskunftsverweigerung angegeben worden waren.
(ps) 03.01.2017
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