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Das Landgericht Bonn hat den Rechtsstreit zwischen dem Verlag Rommerskirchen mit Sitz in Remagen und dem Deutschen Journalisten-Verband Bonn/Berlin, in Verbindung mit der Kündigung der Betreuung des Medien-Magazin 'journalist' zum 30. September 2016 entschieden und die Klage des Verlags Rommerskirchen abgewiesen (Urteil vom 30. 12. 2016 – Az.: 9 O 310/6).
Laut Landgericht Bonn ist die Kündigung sowohl rechtmäßig als auch wirksam. Im Zusammenhang mit dem Urteil stellte das Gericht auch fest, dass die Marke 'journalist' dem DJV gehört und nicht ohne dessen Zustimmung verwendet werden darf.
(ps) 04.01.2017
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