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Mit Sticker-Bildern lassen sich gute Geschäfte machen – das gilt ganz besonders im Zusammenhang mit Fußball-Welt- bzw. Europameisterschaften. Hier hat das italienische Medien-Haus Panini SpA mit Sitz in Modena regelmäßig gute Karten bei der FIFA oder der UEFA, während der Mitbewerber Topps Europe Ltd. mit Sitz im britischen Milton Keynes nicht reüssiert. Vor dem Hintergrund der regelmäßigen Vergabe der attraktiven Exklusiv-Rechte an Panini reichte Topps beim Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg Klage ein – blieb aber erfolglos (Urteil vom 11. Jan. 2017 – Az.: T-699/14), nachdem eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission im Jahr 2011 keinen Erfolg hatte.
Die EuG-Richter begründeten ihren Entscheid damit, dass der Markt für Sticker-Bilder nicht auf die Fußball-WM bzw. EM beschränkt sein, sondern auch die nationalen Sticker-Rechte dazugehören. Damit sein keine Monopol-Vergabe erfolgt. Topps kann nun den Europäischen Gerichtshof anrufen, um die EuG-Entscheidung zu kippen.
(ps) 11.01.2017
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