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Gesellschaft für Freiheitsrechte legt Verfassungsbeschwerde gegen § 202d StGB ein

Die 2015 gegründete Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) mit Sitz in Berlin hat zusammen mit den Organisationen netzpolitik.org, Reporter ohne Grenzen sowie sieben weiteren Journalisten und Bloggern beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen den sogenannten "Datenhehlerei-Paragrafen" § 202d im Strafgesetzbuch eingereicht. Dieser neu geschaffene Straftatbestand stellt den Umgang mit "geleakten" Daten unter Strafe, ohne für einen angemessenen Schutz der Presse zu sorgen.

"Der Datenhehlerei-Paragraf eröffnet ein neues Einfallstor für Durchsuchungen von Redaktionen, die auf anderer Rechtsgrundlage aus guten Gründen für verfassungswidrig erklärt wurden", sagte der GFF-Vorsitzende Dr. Ulf Buermeyer. "Das Gesetz ist so schlampig formuliert, dass es ein strafrechtliches Minenfeld für investigativ arbeitende Journalisten und ihre Helfer schafft. Das ist mit der Pressefreiheit nicht vereinbar."

Die Beschwerde wurde von Prof. Dr. Katharina de la Durantaye (Humboldt-Universität zu Berlin), den Kölner Strafverteidigern Dr. Nikolaos Gazeas und Dr. Sebastian J. Golla (Johannes Gutenberg-Universität Mainz), unterstützt von Sebastian Thess (Humboldt-Universität zu Berlin), verfasst. Im Vorfeld haben Teilnehmer der Humboldt Law Clinic Internetrecht (HLCI) die erforderliche Recherche-Arbeit geleistet. Mehr Infos zu dem Thema gibt es bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte.


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(ps) 17.01.2017



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