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OLG Hamburg: Funke Mediengruppe muss 60.000 Euro an Michael und Corinna Schumacher zahlen

Die Frankfurter Kanzlei Damm Rechtsanwälte hat beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg für ihre Mandanten Corinna und Michael Schumacher eine Entschädigung in Höhe von je 30.000 Euro wegen schwerwiegender Verletzung der Persönlichkeitsrechte erstritten (Az. 7 U 32/15). In der Zeitschrift 'die aktuelle' der Funke Mediengruppe war auf der Titelseite ein Foto von Corinna und Michael Schumacher abgedruckt und zugleich behauptet worden, dass die beiden Kläger "vor der Trennung" gestanden hätten. Hierbei nahm die Zeitschrift Bezug auf einen anonymen Facebook-Post.

In der Presse-Info vom 17. Jan. 2017 teilt Dr. Felix Damm mit: "Das Gericht hat zutreffend festgestellt, dass die Verbreitung eines Gerüchts über höchstpersönliche Lebensumstände der beiden Kläger eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung darstelle. Dessen ungeachtet habe sich die Beklagte von dem anonymen Gerücht nicht distanziert. Ausreichend sei es nicht, das Gerücht u.a. als "gemein" und "fies" zu bezeichnen. Daneben sei das erhebliche Verschulden der Beklagten zu berücksichtigen, die sich ohne dies zu hinterfragen, lediglich auf eine anonyme Quelle eines Facebook-Nutzers gestützt. Das Verschulden der Beklagten rechtfertige ebenfalls die hohe Geld-Entschädigung von insgesamt 60.000 Euro."


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(ps) 31.01.2017



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