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Landgericht Hamburg verbietet Teile von Jan Böhmermanns Schmähgedicht

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hat im Zivilrechtsprozess gegen Jan Böhmermann einen Erfolg erzielt. Das Schmähgedicht, das der deutsche Kabarettist in seiner ZDF-Sendung 'Neo Magazin Royal' vortrug, darf in weiten Teilen nicht wiederholt werden. Das Landgericht Hamburg gab damit der Unterlassungsklage von Erdogans Anwälten nach Paragraf 185 wegen Beleidigung nach.

Bei dem Prozess ging es um die Frage, ob das Schmähgedicht Jan Böhmermanns durch die Medien- und Kunstfreiheit geschützt werden soll oder die Grenze zur Beleidigung überschritten sei. Böhmermann hatte in dem Gedicht Erdogan mit Kinder-Pornografie und Sodomie in Verbindung gebracht und gleichzeitig betont, dass dies auch in Deutschland verboten sei.

Das Landgericht Hamburg bestätigt nun sein Urteil vom Mai 2016, in dem die Wiederholung von Teilen des Gedichts verboten wurde. Die Richter begründen die Entscheidung damit, dass die Grenze zwischen Satire und ehrverletzenden Schmähungen überschritten wurde.


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(mm) 10.02.2017



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