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VG Köln: Bundesrechnungshof muss Einblick in Prüfungsmitteilungen an die Bundestagsfraktionen geben

Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass der Bundesrechnungshof in Bonn verpflichtet ist, einem Journalisten Zugang zum Wortlaut seiner, die Jahre 1999 bis 2006 betreffenden, abschließenden Prüfungsmitteilungen hinsichtlich der Prüfung der öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu gewähren. Abgelehnt hat es dagegen den Antrag auf Zugang auch zu den vorläufigen Prüfungsmitteilungen noch laufender Prüfungen (Beschluss vom 10. Feb. 2017 – Az.: 6 L 2426/16). Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, im Falle einer Beschwerde muss sich dann das Oberverwaltungsgericht Münster der Angelegenheit annehmen.

In der entsprechenden Presse-Info heißt es: "Das Verwaltungsgericht hat in der Sache darauf abgestellt, dass der Journalist einen Anspruch auf Zugang zu den abschließenden Prüfungsmitteilungen glaubhaft gemacht habe. Das Ermessen des Bundesrechnungshofs sei insoweit auf Null reduziert. Berechtigte Interessen, denen gegenüber dem Informationsinteresse Vorrang einzuräumen wäre, lägen nicht vor. Die besondere Eilbedürftigkeit habe der Journalist mit Blick auf die Bundestagswahlen am 24. September 2017 ebenfalls hinreichend glaubhaft gemacht. Demgegenüber bestehe jedoch kein Anspruch auf Zugang zu noch nicht abgeschlossenen Vorgängen. § 96 Abs. 4 der Bundeshaushaltsordnung gewähre nur Zugang zu Prüfungsergebnissen, die abschließend festgestellt wurden. Dies sei hier nicht der Fall."


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(ps) 13.02.2017



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