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VG Berlin: Dr. Angela Merkel muss Infos über vertrauliche Gespräche mit Journalisten offenlegen

Für Journalisten gelten besondere Transparenz- und Informations-Ansprüche. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin auf Antrag eines Redakteurs der Berliner Zeitung "Der Tagesspiegel" mit Beschluss vom 22. Dez. 2016 festgelegt, wie das Hamburger Nachrichten-Magazin "Der Spiegel" in seiner Ausgabe Nr. 8/2017 berichtet. Demnach muss die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel offenlegen, mit welchen Medien-Vertretern sie im vergangenen Jahr zu vertraulichen Gesprächen sie sich getroffen hat und über welche Themen es dabei ging.

Die Entscheidung des VG Berlin ist noch nicht rechtskräftig, denn das Bundeskanzleramt hat beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt.


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(ps) 18.02.2017



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