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Beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg steht eine wegweisende Entscheidung in Sachen Haftung von Internet-Tauschbörsen an. In seinen Schluss-Anträgen beim Verfahren gegen die schwedische Plattform The Pirate Bay (TPB) vertrat der EuGH-Generalanwalt Macjej Szpunar die Auffassung, dass Internet-Tauschbörsen, die als Suchmaschine zu einem sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk funktionieren fungieren, haftbar gemacht werden können, wenn sie wissentlich urheberrechtlich geschützte Musik- oder Filme-Dateien verlinken und so zugänglich machen.
Geklagt hat die Stiftung Stiftung Brein aus den Niederlanden, die für den Schutz des Urheberrechts zuständig ist.
(ps) 20.02.2017
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