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EuGH-Generalanwalt: Tausch-Börse The Pirate Bay soll für Urheberrechts-Verstöße haften

Beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg steht eine wegweisende Entscheidung in Sachen Haftung von Internet-Tauschbörsen an. In seinen Schluss-Anträgen beim Verfahren gegen die schwedische Plattform The Pirate Bay (TPB) vertrat der EuGH-Generalanwalt Macjej Szpunar die Auffassung, dass Internet-Tauschbörsen, die als Suchmaschine zu einem sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk funktionieren fungieren, haftbar gemacht werden können, wenn sie wissentlich urheberrechtlich geschützte Musik- oder Filme-Dateien verlinken und so zugänglich machen.

Geklagt hat die Stiftung Stiftung Brein aus den Niederlanden, die für den Schutz des Urheberrechts zuständig ist.


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(ps) 20.02.2017



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