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LG Aachen: Domain-Inhaber haftet für Inhalte sowie irreführende Werbung auf der Site

Die Payplus GmbH mit Sitz in Würselen bei Aachen haftet als Inhaberin der Domain slimsticks-abo.de für irreführende Werbung auf der Site. Das hat das Landgericht Aachen entschieden und damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. stattgegeben (Urteil vom 27. Jan. 2017 – Az.: 42 = 127/16). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In dem Verfahren geht es um eine irreführende Werbung auf der Site slimsticks.de: Bei der Bestellung eines Test-Pakets mit Slimstick-Produkten wurde ein Bluetooth Fitnessband gratis versprochen. Allerdings musste sich ein Besteller auf ein 90-Tage-Abonnement zum Preis von 149,70 Euro einlassen, um das Fitnessband zu bekommen.

Payplus erklärte, man habe die Domain an eine Firma namens Big Shop B.V. i.Gr. verpachtet und sei daher nicht für die irreführende Werbung verantwortlich. Laut Landgericht Aachen spricht vieles dafür, dass die Payplus GmbH "in Wirklichkeit Betreiberin der Homepage ist. Sie ist unstreitig Inhaberin der Domain und über die Seite wird ausschließlich ein Produkt der Beklagten (also Payplus) vertrieben".

Im Urteil hält das LG Aachen fest: "Das Verhalten der Beklagten ist wettbewerbswidrig, weil sie es unterlassen hat, im Hinblick auf die ihr konkret bekannt gewordenen Verstöße zumutbare Vorkehrungen zu treffen, um derartige Rechtsverletzungen für die Zukunft soweit wie möglich zu verhindern."

 


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(ps) 28.02.2017



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