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Das Top-Model Heidi Klum und die Webedia Deutschland GmbH haben ihre gerichtliche Auseinandersetzung um die Zahlung einer Geld-Entschädigung in Höhe von 15.000 Euro vor der Pressekammer des Landgerichts Hamburg durch einen Vergleich beendet. Dem Verfahren lag eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte zugrunde, die Anfang 2015 durch eine Publikation von Fotos auf dem inzwischen geschlossenen Portal www.purestars.de erfolgte. Dort wurden Fotos eines Urlaubs von Heidi Klum auf der Karibik-Insel St. Barts in sehr leicht bekleidetem Zustand gezeigt. Die Fotos wurden binnen kurzer Zeit wieder gelöscht.
Heidi Klum forderte von der Webedia Deutschland GmbH außergerichtlich sowohl eine Erklärung auf Unterlassung und eine Kosten-Erstattung sowie die Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 30.000 Euro. Als die Entschädigung abgelehnt wurde, kam es zum Prozess. Heide Klum engagierte die Berliner Kanzlei Irle Moser (vertreten durch den Partner Christian-Oliver Moser und den Associate Benjamin von Allwörden). Webemedia holte sich die Berliner Kanzlei Görg an die Seite, bei der sich Dr. Oliver Spieker (Partner) und Michael Alber (Assoziierter Partner) der Sache annahmen.
Im Vorfeld des Termins zur mündlichen Verhandlung empfahl das Landgericht Hamburg einen Vergleich, wonach Heidi Klum auf die Geld-Forderung verzichtet und Webedia Deutschland ebenfalls auf die teilweise Rückzahlung eines Betrages verzichtet. Wie der Görg-Website zu entnehmen ist, kam der Vergleich zustande.
(ps) 06.03.2017
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