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LG Hamburg weist EV-Antrag der AfD-Politikerin Alice Weidel gegen den NDR zurück

Alice Weidel, die Spitzen-Kandidatin der AfD für die Bundestagswahl, hat eine juristische Niederlage beim Landgericht Hamburg erlitten. Per Einstweiliger Verfügung wollte sie dem NDR eine Äußerung des extra 3-Moderators Christian Ehring untersagen lassen (Urteil vom 11. Mai 2017 – Az.: 324 O 217/17). In der extra 3-Sendung vom 27. April 2017 hatte Christian Ehring mit seiner Äußerung "Jawoll. Schluss mit der politischen Korrektheit, lasst uns alle unkorrekt sein. Da hat die Nazi-Schlampe doch recht. War das unkorrekt genug? Ich hoffe!" auf eine Aussage von Alice Weidel auf dem AfD-Parteitag in Köln reagiert, wo sie feststellte: "Politische Korrektheit gehört auf den Müllhaufen der Geschichte."

Das Landgericht Hamburg wägte bei seiner Entscheidung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht von Alice Weidel ab und kam zur Auffassung, dass die Spitzen-Kandidatin der AfD im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehe und daher auch überspitzte Kritik hinnehmen müsse.

Christian Ehring habe sich mit seiner Äußerung mehr auf die Sache bezogen und die Diffamierung von Frau Weidel stehe nicht im Vordergrund. Alice Weidel hat angekündigt, in Berufung gehen zu wollen.


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(ps) 17.05.2017



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