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MA HSH verlangt 10.500 Euro Geldbuße vom YouTuber Flying Uwe wegen fehlender Werbe-Kennzeichnungen

Die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) mit Sitz in Norderstedt nimmt ihre Verantwortung, auch Social-Media-Plattformen zu überprüfen, ausgesprochen ernst. Auf seiner Sitzung am 7. Juni 2017 hat der MA HSH-Medienrat ein Bußgeld in Höhe von 10.500 Euro gegen den YouTuber "Flying Uwe" festgesetzt. Dieser hatte es trotz mehrfacher Hinweise der MA HSH unterlassen, drei YouTube-Videos, in denen er Produkte ausgiebig positiv darstellt, im Bewegtbild als Dauerwerbesendung zu kennzeichnen.

"Flying Uwe" verstößt damit gegen § 58 Abs. 3 in Verbindung mit § 7 Abs. 5 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV), die besagen: Auch für Telemedien gelten die Werbegrundsätze des RStV, wenn Anbieter fernsehähnliche Inhalte produzieren. Dauerwerbesendungen müssen zu Beginn als solche angekündigt und während ihres gesamten Verlaufs als solche gekennzeichnet werden. Die drei Verstöße wurden zudem medienrechtlich beanstandet.

Lothar Hay, Medienratsvorsitzender der MA HSH, erklärt: "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wer professionell auf YouTube oder ähnlichen Plattformen agiert, muss sich auch an die geltenden Werbebestimmungen halten."

 


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(ps) 12.06.2017



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