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Deutschland wird "digitaler" und kann jetzt bei der Verbreitung von öffentlichem WLAN endlich aufholen. Der Bundesrat hat am 22. September 2017 das vom Bundestag bereits am 30. Juni 2017 verabschiedete Telemedien-Gesetz gebilligt. Damit ist die sogenannte Störer-Haftung für Anbieter von öffentlichem WLAN wie zum Beispiel in Schulen, Bürger-Ämtern oder Bibliotheken nunmehr beendet.
Jetzt können Betreiber von Internet-Zugängen (u.a. Cafés etc.) ihre Dienste auch Dritten über drahtlose lokale Netzwerke (WLAN) anbieten, ohne befürchten zu müssen, für Rechtsverstöße der Nutzer abgemahnt oder gar haftbar gemacht zu werden.
WLAN-Betreiber sind nicht verpflichtet, Nutzer zu registrieren oder ein Passwort für die Nutzung zu verlangen. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll dann am Tag nach der Unterzeichnung in Kraft treten.
(ps) 25.09.2017
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