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Die Facebook-Tochter Instagram akzeptiert eine Abmahnung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) und wird bis zum Jahresende 2017 ihre Vertragsbedingungen an das hierzulande geltende Recht anpassen. Mit der Abmahnung hat der in Berlin ansässige vzbv 18 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutz-Bedingungen sowie ein unvollständiges Impressum bemängelt.
"Unternehmen, die in Deutschland Geschäfte machen, müssen sich an deutsche Gesetze halten. Diese Selbstverständlichkeit scheint manchen global agierenden Unternehmen nicht bewusst zu sein", erklärt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv.
Beanstandet wurde unter anderem eine Passage aus der Datenschutz-Richtlinie, nach der Instagram personenbezogene Daten an Werbe-Partner herausgeben durfte, ohne dass der Nutzer zugestimmt hat. Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die nicht mehr vom Vertragszweck gedeckt ist, benötigen Unternehmen eine informierte und freiwillige Einwilligung der Betroffenen. Die Informationen in der Klausel waren nach Auffassung des vzbv jedoch zu unbestimmt, um datenschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten.
(ps) 16.10.2017
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