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Das Landgericht Hamburg hat seine harte Haltung in Sachen Haftung bei Verletzungen der Urheber-Rechte durch Links entschärft und deutlich gemacht, dass es im Einzelfall auf eine Gesamtschau verschiedener Kriterien ankomme. Das geht aus dem Text eines kürzlich veröffentlichten Urteils hervor (Urteil vom 13. Juni 2017 – Az.: 310 O 117/17). Dieselbe Kammer des LG Hamburg hatte letztes Jahr durch ein ausgesprochen hartes Urteil in ähnlicher Angelegenheit für Aufsehen gesorgt. Damals war allein die Gewinn-Erzielungsabsicht ausschlaggebend.
(ps) 25.10.2017
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