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Landgericht Hamburg: Szene-Kneipe darf nicht Yoko Mono heißen

Nach der Einstweiligen Verfügung im Juli 2017 war zu erwarten, dass das Landgericht Hamburg auch im Hauptsache-Verfahren beim Streit um die Namensrechte der Künstlerin Yoko Ono Recht geben würde und dem Wirt Mima Garous-Pour verbieten würde, seine Bar Yoko Mono zu nennen. Die Richter sind der Ansicht, dass – wie ein Gerichtssprecher erklärte "dass ein Beobachter mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von einer –wie auch immer gearteten – Beziehung zwischen der Klägerin und der Bar ausgehen wird. Die Annahme einer lediglich zufälligen Übereinstimmung ist jedenfalls fernliegend."

Da es parallel auch noch Streitigkeiten mit dem Vermieter gab, wurde die Bar im Schanzenviertel inzwischen geschlossen und als Mono in einem anderen Stadtteil wiedereröffnet. Im Stadtteil Eimsbüttel betreibt der Wirt noch eine weitere Kneipe namens John Lennon. Das könnte erneut zu einer Auseinandersetzung mit Yoko Ono führen, denn Lennons Witwe Yoko Ono ist auch für dessen Rechte zuständig und hat bereits in Polen die Nutzung des Namens für ein Getränk untersagen lassen.


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(ps) 20.11.2017



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