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LfM-Direktor Dr. Tobias Schmid ist zum ERCA-Vize-Vorsitzenden gewählt worden

Dr. Tobias Schmid übernimmt als erster Vertreter Deutschlands den Vize-Vorsitz der ERGA (Foto: Dorothea Näder)

Dr. Tobias Schmid übernimmt als erster Vertreter Deutschlands den Vize-Vorsitz der ERGA (Foto: Dorothea Näder)

Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) und Europa-Beauftragter der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), wurde vergangene Woche in Brüssel zum Vize-Vorsitzenden der European Regulators Group for Audiovisual Media Services (ERGA) – dem offiziellen Zusammenschluss der Medienregulierungsbehörden in der Europäischen Union – gewählt. Damit übernimmt ab 1. Januar 2018 erstmals ein Vertreter aus Deutschland als ERGA-Vorstandsmitglied eine führende Rolle in dem Brüsseler Gremium, das die Europäische Kommission beratend bei der einheitlichen Umsetzung und Anwendung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD) unterstützt.

LfM-Direktor Dr. Tobias Schmid: "In einer konvergenten und vom globalen Wettbewerb geprägten Medienlandschaft gewinnt die Zusammenarbeit innerhalb der EU auch für die nationalen Aufsichtsbehörden zunehmend an Bedeutung. Die Wahrung unserer gemeinsamen Kernwerte und die Durchsetzung der Regulierungsziele – Schutz der Menschenwürde, Schutz der Jugend, Schutz der Nutzer und Schutz der Medienvielfalt – kann nur im engen Austausch mit unseren europäischen Nachbarn gelingen. Umso mehr freue ich mich über das mir entgegengebrachte Vertrauen meiner europäischen Kollegen."

Einen Schwerpunkt seiner künftigen Arbeit innerhalb der ERGA sieht der Europa-Beauftragte in der Frage, wie das Ziel einer zuverlässigen und zukunftsfähigen Rechtsdurchsetzung bei allen audiovisuellen Angeboten grenzüberschreitend sichergestellt werden kann. Dies spiegelt sich auch in dem auf der gestrigen Sitzung verabschiedeten ERGA-Arbeitsprogramm für 2018 wider. Eine neu eingerichtete Subgroup zum materiellen Anwendungsbereich wird u.a. die Frage vertiefen, wie die konvergente Anwendung des bestehenden Rechtsrahmens gelingen kann. Ein weiterer Fokus wird auf der Vorbereitung auf die neuen Aufgaben liegen, die sich aus der laufenden Revision der Richtlinie über audiovisuellen Mediendienste (AVMD) ergeben.


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(ps) 17.11.2017



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