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Nach dem Landgericht Köln hat nun auch das Oberlandesgericht Köln im Verfahren Marseille-Kliniken gegen RTL weitgehend zugunsten des Kölner TV-Senders entschieden und im Berufungsverfahren neun von 13 Verbotsanträgen zurückgewiesen. Das Landgericht hatte noch zehn Verbotsanträge abgewiesen. Das OLG Köln hat keine Revision zugelassen. Im Verfahren ging es um eine Sendung des Team Wallraff, in der Missstände in einem Pflegeheim der Marseille-Kliniken aufgedeckt wurden.
RTL-Sprecher Matthias Bolhöfer: "Dieses Urteil ist ein wichtiger Meilenstein für den investigativen Journalismus und damit auch für uns. Es bestätigt die investigative Haltung des Senders, dass derartige Missstände der Öffentlichkeit nicht verborgen bleiben dürfen. Davon werden wir uns auch künftig nicht durch klagefreudige Unternehmensvorstände und aggressive Anwälte abhalten lassen."
(ps) 17.11.2017
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