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Auf seine Redaktion lässt der Hamburger SPIEGEL-Verlag nichts kommen und geht auch juristisch gegen Diskreditierungen bzw. unwahre Behauptungen vor. Das traf jetzt auch den ehemaligen Arcandor- und Bertelsmann-Chef Dr. Thomas Middelhoff und die seit Anfang 2017 in Stuttgart ansässige Verlagsgruppe LangenMüller Herbig, bei der die Middelhoff-Autobiografie "A 115 – Der Sturz" erschienen ist. Das Landgericht Stuttgart gab einem Unterlassungsantrag des SPIEGEL-Verlages weitgehend statt und untersagte die weitere Verbreitung des Middelhoff-Buches (Urteil vom 20. Okt. 2017 – Az.: 11 O 196/17). Das Urteil ist rechtskräftig, wie der SPIEGEL-Verlag per Presse-Info am 23. Nov. 2017 mitteilt.
In dem Werk stellt Dr. Middelhoff mehrere unwahre Tatsachen-Behauptungen über drei Journalisten des Nachrichten-Magazins und deren Berichte auf. Im Buch-Kapitel "Die Rolle der Medien: Sieben Jahre am Pranger" hatte Dr. Middelhoff behauptet, die SPIEGEL-Redakteure hätten unsauber recherchiert, Fakten unterschlagen und sich auf dubiose Quellen gestützt. Die Richter verurteilten die entsprechenden Aussagen als "unwahr" beziehungsweise "rechtswidrig". Die Argumente von Middelhoffs Anwältin, einige der angegriffenen Passagen als bloße "Meinungsäußerung" zu verteidigen, wiesen sie in ihrer schriftlichen Urteilsbegründung zurück: "Enthält eine Meinungsäußerung einen erwiesen falschen oder bewusst unwahren Tatsachenkern, so tritt das Grundrecht der Meinungsfreiheit regelmäßig hinter den Schutz-Interessen des von der Äußerung Betroffenen zurück."
Darüber hinaus sahen es die Richter als erwiesen an, dass Middelhoff mit seiner Darstellung den SPIEGEL und seine Journalisten in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt hat.
Den Antrag des Herbig-Verlags, die bereits gedruckten und ausgelieferten Bücher noch verkaufen zu dürfen, und die beanstandeten Passagen erst in der nächsten Auflage zu streichen oder abzuändern, lehnten die Richter ab. Der Verlag hat inzwischen die zweite Auflage des Middelhoff-Buches auf den Markt gebracht.
(ps) 26.11.2017
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