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Michelangelo's David-Statue darf nur mit Genehmigung werblich genutzt werden

Ein Gericht in Florenz hat entschieden, dass ein Abbild der Michelangelo-Statue David nur mit Genehmigung der Galleria dell 'Accadamia in Florenz (dort steht die Statue) zu Werbe-Zwecken genutzt werden darf. Das Reisebüro "Visit Today" hatte auf Flyern mit einem Bild der David-Statue geworben. Dagegen hatten die Galleria und der italienische Staat geklagt.

Gemäß des Richter-Spruches hat das Reisebüro das Copyright verletzt, weil es sich nie um eine Genehmigung bemüht habe. Die Richter haben das Reisebüro dazu verurteilt, das Urteil auf seiner Website bekannt zu geben und es darüber auch den nationalen Zeitungen in Italien zur Verfügung zu stellen.


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(ps) 04.12.2017



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