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EuG lehnt Schutz der Red-Bull-Farb-Kombi blau-silber ab

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) mit Sitz in Luxemburg hat entschieden, dass die Farb-Kombination blau-silber nicht als Farb-Marke für Red Bull geschützt werden kann (Urteil vom 30. Nov. 2017 – Az.: T 101/15 und T 102/15. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, bis Ende Januar 2018 kann der Energy-Drink-Hersteller noch Rechtsmittel einlegen.

Die Red Bull GmbH hatte 2005 und 2011 vom Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) die Eintragung für die gewünschte Farb-Kombination blau-silber bekommen. Die Firma Optimum Mark aus Polen war damit nicht einverstanden und beantragte beim EUIPO 2011 und 2013 die Löschung beider Farb-Marken zugunsten von Red Bull – mit Erfolg. Das EUIPO begründete die Löschung mit dem Hinweis, dass es an der Präzision bei der Beschreibung fehlen würde. Das EuG schloss sich der EUIPO-Einschätzung an und hielt fest, dass für eine klar abgrenzbare Farb-Marke eine genauere Beschreibung der Zusammenstellung erforderlich sei.

 


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(ps) 15.12.2017



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