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Urheber-Vergütung: Boot-Kameramann erstreitet hohen Nachschlag

Der Erfolgsfilm "Das Boot" hat nicht nur zahlreiche Film-Preise gewonnen, sondern spielte auch Erlöse über 100 Millionen Dollar ein. Der inzwischen 83-jährige Chef-Kameramann Jost Vacano hatte 1980 für die Produktion eine Pauschal-Vergütung von umgerechnet 100.000 Euro ausgehandelt und fühlte nun sich angesichts der hohen Einnahmen finanziell benachteiligt. In zwei parallelen Verfahren verklagte er die Produktionsfirma Bavaria in München, den WDR in Köln sowie acht weitere ARD-Sender als Zweit-Verwerter.

Das Oberlandesgericht München sprach ihm nun einen "Vergütungsaufschlag" in Höhe von rund 438.000 Euro zuzüglich aufgelaufener Zinsen in Höhe von ca. 150.000 Euro zu (Urteil vom 21. Dez. 2017 – Az.: 29 U 2619/16). Zuvor hatte ihm auch das Landgericht München einen Nachschlag in Höhe von 470.000 Euro ohne Zinsen zugebilligt.

Ausschlaggebend für diese beiden Urteile zugunsten des Chef-Kameramannes ist der sogenannte "Fairness-Paragraph" (§32 Urheberrechtsgesetz). Danach kann ein Urheber nachträglich eine Änderung zu seinen Gunsten verlangen, wenn die vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist.

Auch an künftigen Erlösen wird Vacano beteiligt sein, denn das OLG legte fest, dass ihm jeweils 2,25 Prozent der Netto-Erlöse zustehen.

 

 


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(ps) 27.12.2017



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