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OLG München: Firmen-Events dürfen Bauernhofolympiade heißen

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) mit Sitz in Frankfurt achtet sorgfältig auf die Nutzung der olympischen Begriffe und Logos durch Dritte. Daher reagierte der DOSB auch im Zusammenhang mit dem Begriff "Bauernhofolympiade" – allerdings mit wenig Erfolg. Das Oberlandesgericht München wies die Klage des DOSB gegen die Münchner Agentur VBA Events ab (Urteil vom 7. Dez. 2017 – Az.: 29 U 2233/17).

Der DOSB, der hierzulande das Internationale Olympische Komitee (IOC) vertritt, hatte die 1992 gegründete Event-Agentur wegen Verstoßes gegen das Olympia-Schutzgesetz bzw. unerlaubter Nutzung des Rufes der Olympischen Spiele abgemahnt. Laut OLG München gehört der Begriff "Olympia/Olympiade" hingegen zum allgemeinen Sprachgebrauch. Der Vorsitzende Richter Andreas Müller stellte fest, dass das Herrufen bloßer Assoziationen zu den Olympischen Spielen für ein Verbot nicht ausreichen würde.

Beim DOSB wird nun eine Revision vor dem Bundesgerichtshof geprüft.


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(ps) 27.12.2017



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