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BGH-Richter Prof. Dr. Wolfgang Büscher geht in den Ruhestand

Nach 18 Jahren beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe geht der Vorsitzende Richter Prof. Dr. Wolfgang Büscher zum Jahresende in den Ruhestand. Er wurde am 19. August 1999 zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und gehört seitdem dem I. Zivilsenat an, der vornehmlich für den gewerblichen Rechtsschutz mit Ausnahme der technischen Schutzrechte, das Urheberrecht, das Wettbewerbsrecht, das Transportrecht, das Maklerrecht sowie für Rechtstreitigkeiten über Schiedssprüche zuständig ist. Im November 2010 stieg er zum stellvertretenden Vorsitzenden und am 1. Juli 2014 zum Vorsitzender Richter auf. Für diesen Senat ist er als Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes sowie in den Großen Senat für Zivilsachen entsandt gewesen. Von 2000 bis 2011 war er zudem Vertreter der ständigen Beisitzer im Dienstgericht des Bundes. Im Februar 2007 bestellte ihn die Universität Osnabrück zum Honorarprofessor.

Der aus Mülheim an der Ruhr stammende Büscher (21. Juni 1952) war nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung zunächst gut viereinhalb Jahre lang, von Februar 1980 bis September 1984, als Rechtsanwalt zugelassen, bevor er im Oktober 1984 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen eintrat. Er war beim Landgericht Düsseldorf tätig, wo er im November 1985 zum Richter am Landgericht ernannt wurde. Im November 1992 erfolgte seine Beförderung zum Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf. Dort war er neben seiner spruchrichterlichen Tätigkeit auch mit verantwortungsvollen Aufgaben der Justizverwaltung betraut. Von März 1995 bis August 1999 war er an das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen abgeordnet und leitete das unter anderem für Dienstaufsichts- und Disziplinar-Sachen einschließlich der Gesetzgebung sowie Grundsatzfragen zuständige Referat.


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(ps) 29.12.2017



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