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Der Online-Rechtsdienstleister abfindungsheld.de bzw. die dahinter stehende Legal Hero GmbH mit Sitz in Berlin darf nach einem Urteil vom Landgericht Bielefeld nicht mehr damit werben, für gekündigte Arbeitnehmer vor Gericht zu ziehen, ohne dass ihnen Kosten entstehen und dabei auch noch günstiger zu sein als jeder Anwalt (Urteil vom 2. Dez. 2017 – Az.: 15 O 67/17). Das Urteil hat der Bielefelder Anwaltsverein erstritten, wie die Fach-Website lto.de berichtet.
Der Online-Dienstleister wurde 2017 von Prof. Dr. Peter Fissenewert, Partner bei Buse Heberer Fromm, und dem Diplom-Juristen Robin Friedlein gegründet.
(ps) 03.01.2018
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