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EuGH-Generalanwalt: Bayern darf die Unions-Marke "Neuschwanstein" behalten
Im Prozess um die Marken-Rechte "
Neuschwanstein" zeichnet sich ein weiterer Erfolg für den
Freistaat Bayern ab. Der Generalanwalt am
Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg
Melchior Wathelet schlägt in seinen Schlussanträgen vor, die Klage des
Bundesverbandes Souvenir – Geschenke –Ehrenpreise e.V. (BSGE) abzuweisen. Nachdem das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) 2011 die Unions-Marke "Neuschwanstein" zugunsten des Freistaates Bayern eintrug, geht der BSGE dagegen vor. Bereits 2016 wies das
Gericht der Europäischen Union (EuG) ebenfalls mit Sitz in Luxemburg
den Antrag auf Löschung zurück. Die EuGH-Richter werden im Laufe des Jahres 2018 das endgültige Urteil fällen, sie müssen sich nicht an die Empfehlung von Melchior Wathelet halten, folgen ihr aber dennoch recht oft.
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(ps) 16.01.2018
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