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Das Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmelde-Aufklärung vom 23. Dez. 2016 (BNDG-Novelle) ermöglicht es, Telekommunikations-Aktivitäten im Ausland gezielt mitzuschneiden und alle anfallenden Inhalts- und Verkehrsdaten auszuwerten. Anders als bei rein inländischen Überwachungsmaßnahmen nach der Strafprozessordnung braucht der BND für eine solche strategische Überwachung keinen konkreten Verdacht und auch keine richterliche Genehmigung. Die Kommunikation wird anhand bestimmter Suchbegriffe unter Annahme einer allgemeinen Bedrohungslage durchsucht. Die Überwachung kann damit jeden treffen, der Teil der Kommunikation beispielsweise mit journalistisch aktiven Personen im Ausland ist.
Dagegen geht nun die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. mit Sitz Berlin vor und hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Diese Beschwerde wird von den folgenden journalistischen Organisationen unterstützt: Deutscher Journalisten-Verband (DJV), Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju), dem Journalisten-Netzwerk n-ost, netzwerk recherche (nr) und Reporter ohne Grenzen (ROG).
(ps) 05.02.2018
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