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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnt PayPal wegen zu langer AGB ab
Der Online-Bezahldienst
PayPal ist mit seinen neuen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in den Fokus der Verbraucherschützer geraten. Der
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit Sitz in Berlin bemängelt, dass die insgesamt 80 Seiten umfassenden AGB viel zu lang und zu unverständlich sind und dadurch gegen den gesetzlich vorgeschriebenen Grundsatz der Transparenz verstoßen.
Carola Elbrecht, Rechts-Referentin für das Projekt "Marktwächter Digitale Welt" beim vzbv, fasst zusammen: "Drucken Verbraucher die AGB zu Hause einseitig auf DIN A4 aus, bekommen sie 80 Seiten Papier auf circa 24 Metern. Das ist aus Verbraucher-Sicht unzumutbar und muss geändert werden."
Die langen AGB stellen nach Auffassung der Verbraucherschützer einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar – nicht nur wegen formaler Unverständlichkeit des Textes, sondern gerade auch wegen des erforderlichen Zeitumfangs, der zum Lesen und Verstehen des vollständigen Regelwerks benötigt würde. Carola Elbrecht veranschaulicht die Länge der AGB in Zahlen: "Der Text der neuen AGB von PayPal umfasse 20.000 Wörter in insgesamt 1.000 Sätzen, wovon der längste Satz aus 111 Wörtern bestehe. Bei einer angenommenen Lesegeschwindigkeit von 250 Worten pro Minute benötigten Verbraucher 80 Minuten, um die neuen Bedingungen vollständig zu lesen."
Bis Ende Februar hat PayPal nun nach Angaben des Verbandes Zeit, auf die erteilte Abmahnung zu reagieren. Dann wird sich zeigen, in wie weit es dem Bezahl-Dienstleister überhaupt möglich ist, eine Kürzung der AGB unter Berücksichtigung aller erforderlichen Klauseln und zu berücksichtigenden Risiken umzusetzen.
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(nm) 14.02.2018
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