Aktuelle Ausgabe
Das Justiz-Ministerium des Landes Sachsen-Anhalt ist verpflichtet, Einsicht in ein Gutachten zur Privatisierung eines Gefängnisses zu gewähren, das die Wirtschaftsprüfung Ernst & Young (EY) erstellt hat. Das hat das Verwaltungsgericht Magdeburg entschieden (Urteil vom 23. Jan. 2018 – Az.: 6 A 343/16 MD). Die Einsicht war mit der Begründung verwehrt worden, dass damit die Urheber-Rechte von EY verletzt werden würden.
Wie die Site Netzpolitik berichtet, hatte die Webseite "FragDenStaat" die Klage beim VG Magdeburg eingereicht. Nach Einschätzung der Verwaltungsrichter darf das Urheber-Recht Dritter (in diesem Fall von EY) dem Anspruch auf Einsicht nicht entgegen stehen.
(ps) 20.02.2018
Titelschutz anmelden
Wir informieren Sie
Erscheinungstermine