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Kohl-Witwe hat wohl keinen Erbanspruch auf Entschädigung

Die Witwe von Alt-Kanzler Helmut Kohl, Maike Kohl-Richter, hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln scheinbar schlechte Chancen auf einen Erfolg. Sie erhebt Anspruch auf die ihrem verstorbenen Mann noch zu Lebzeiten zugesprochene Entschädigungssumme aus dem Prozess um das Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle". Helmut Kohl hatte seiner Zeit gegen die Autoren Heribert Schwan und Tilman Jens wegen Verletzung seiner Persönlichkeits-Rechte geklagt und gewonnen. Ihm wurde – zwei Monate vor seinem Tod – vom Landgericht (LG) Köln die höchste Entschädigungssumme der deutschen Rechtsgeschichte zugesprochen.

Die Beklagten – die Autoren Schwan und Jens sowie der Heyne-Verlag – gingen in Berufung und so landete der Fall vor dem OLG. Die Witwe des Alt-Kanzlers hat dafür nun das Klage-Verfahren ihres Mannes mit dem Ziel übernommen, die zugesprochene Entschädigung in Höhe von einer Million Euro zu erben. Da der eigentliche Kläger jedoch inzwischen verstorben ist, muss das OLG vor dem Berufungs-Verfahren erst einmal klären, ob der Entschädigungs-Anspruch überhaupt vererbbar ist. Die Vorsitzende Richterin Margarete Reske tendiert hier klar in eine Richtung – der Anspruch auf Entschädigung sei nicht vererbbar, da die Entschädigung selbst eine Genugtuung für den Geschädigten darstellt, die nur ihren Sinn erfüllt, solange der Geschädigte lebe. Somit sei der Anspruch auf Entschädigung mit dem Tod von Helmut Kohl erloschen. Reske beruft sich dazu auf Urteile aus ähnlich gelagerten Fällen vor dem Bundesgerichtshof (BGH).

Eine endgültige Entscheidung will das OLG Köln am 29. Mai 2018 verkünden.

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(nm) 21.02.2018



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