lädt am 13. April 2018 zum Symposium
ins Literaturhaus nach München ein. Die Veranstaltung widmet sich dem schwierigen Verhältnis zwischen der Kunst und dem Recht, insbesondere dem Urheberrecht. Die Kunst wird einerseits durch das Recht geschützt – es werden ihr aber andererseits durch das Recht auch Grenzen aufgezeigt. Das Urheberrecht schützt das Werk der Künstler und sichert durch Persönlichkeits- und Verwertungsrechte deren Entlohnung. Oftmals stellt das Urheberrecht jedoch auch eine Hürde dar – wenn beispielsweise bestehende Werke von Künstlern für ihr eigenes Werkschaffen genutzt werden.
I. Kunst und Eigentum: Aktuelle Konflikte
Prof. Dr. Matthias Weller, Mag.rer.publ., Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
II. Fotografieren von Kulturgütern und Street-Art: Die Panoramafreiheit in Deutschland, Frankreich und der EU
Dr. jur. habil. (Univ. Paris) Agnès Lucas-Schloetter, Ludwig-Maximilians-Universität München
III. Praxisperspektive: Position der Künstler
Rainer Eisch
Lutz Fischmann
IV. Die Rechtsprechung des EuGH zur öffentlichen Wiedergabe – Konsequenzen für die Lizenzierung von Museumsbeständen
Prof. Dr. Ansgar Ohly, LL.M. (Cambridge), Ludwig-Maximilians-Universität München
V. Praxisperspektive: Drängende Probleme aus Sicht der Museen
Stephanie Niederalt, Bayerische Staatsgemäldesammlungen
VI. Die Entscheidungen "Geburtstagszug" sowie "Möbelkatalog" und ihre Auswirkungen auf die Filmindustrie
Dr. Thomas Glückstein, Lausen Rechtsanwälte
VII. Bildspezifische Fragestellungen aus Sicht der VG Bild-Kunst
1. Doppelter Schadensersatz
2. Ausstellungsvergütung
3. Folgerecht international
Dr. Anke Schierholz, VG Bild-Kunst